Rechtsprechung
BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Nichtrückkehrers auf Gleichstellung mit Sowjetzonenflüchtlingen - Anwendung der Vorschriften des Bundesvertriebenenrechts auf einen Ehegatten eines einem Sowjetzonenflüchtling gleichgestellten Nichtrückkehrers - Entstehung einer Zwangslage auf Grund von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 31.01.1978 - 12 K 3155/76
- BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 57, 222
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76
Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Nach der im Urteil vom 16. März 1977 (BVerwGE 52, 167) dargelegten Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts enthalte § 1 Abs. 3 BVFG einen selbständigen Fall des Statuserwerbs, der auch auf einen deutschen Ehegatten anzuwenden sei.Diese Vorschrift hat der Senat zwar entsprechend auf den deutschen Ehegatten eines Vertriebenen angewendet, der nicht aus eigenem Recht Vertriebener ist (BVerwGE 52, 167).
Wie der Senat dargelegt hat (BVerwGE 52, 167 [174 f.]), geht die Vorschrift von dem Gewissensdruck des Ehegatten aus, entweder an seiner Ehe festzuhalten und die Heimat aufzugeben oder an der Heimat festzuhalten und seine Ehe zu zerstören.
Er liegt darin, die Ehe des deutschen Ehegatten gegen Gefahren zu schützen, die ihr durch die Vertreibung des deutschen Ehegatten drohen (BVerwGE 52, 167 [173]).
- BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56
Voraussetzungen für die Gleichstellung i.S.d. § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Er verweist dazu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1958 (BVerwGE 8, 63).Nach wie vor bedeutsam ist jedoch die Überlegung, daß der Ehegatte des Sowjetzonenflüchtlings den Ausweis nicht automatisch erwirbt (BVerwGE 7, 6 [9]; 8, 63 [65]).
Es kann deshalb unerörtert bleiben, ob auch, wie nach der bisherigen Rechtsprechung im Ergebnis geschehen, vom Ehegatten eine Zwangslage zu fordern ist, wie sie § 4 Abs. 1 BVFG voraussetzt (BVerwGE 8, 63; Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG 8 B 82.69 -).
- BVerwG, 08.01.1971 - VIII B 82.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Es kann deshalb unerörtert bleiben, ob auch, wie nach der bisherigen Rechtsprechung im Ergebnis geschehen, vom Ehegatten eine Zwangslage zu fordern ist, wie sie § 4 Abs. 1 BVFG voraussetzt (BVerwGE 8, 63; Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG 8 B 82.69 -).
- BVerwG, 12.10.1967 - VIII C 45.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Denn der Belastete könnte gerade wegen seiner Belastung das in dieser Vorschrift aufgestellte strenge Erfordernis der Offensichtlichkeit der Zwangslage (vgl. Urteile vom 13. Juli 1959 - BVerwG 8 C 22.59 - vom 21. Juni 1961 - BVerwG 8 C 334.59 - und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 8 C 45.65 -) leichter dartun als ein anderer Ausweisbewerber seine auf anderen Gründen beruhende Zwangslage. - BVerwG, 13.07.1959 - VIII C 22.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Denn der Belastete könnte gerade wegen seiner Belastung das in dieser Vorschrift aufgestellte strenge Erfordernis der Offensichtlichkeit der Zwangslage (vgl. Urteile vom 13. Juli 1959 - BVerwG 8 C 22.59 - vom 21. Juni 1961 - BVerwG 8 C 334.59 - und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 8 C 45.65 -) leichter dartun als ein anderer Ausweisbewerber seine auf anderen Gründen beruhende Zwangslage. - BVerwG, 30.09.1968 - VIII C 31.66
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Daraus hatte der Senat die Folgerung zu ziehen, daß eine Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit, die auf NS-Belastung beruhte, bei Anwendung des § 4 Abs. 1 BVFG (zu § 3 Abs. 1 BVFG vgl. Urteil vom 30. September 1968 - BVerwG 8 C 31.66 -) nicht berücksichtigt werden darf, weil sie im Sinne dieser Vorschrift zu vertreten sei. - BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 334.59
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Denn der Belastete könnte gerade wegen seiner Belastung das in dieser Vorschrift aufgestellte strenge Erfordernis der Offensichtlichkeit der Zwangslage (vgl. Urteile vom 13. Juli 1959 - BVerwG 8 C 22.59 - vom 21. Juni 1961 - BVerwG 8 C 334.59 - und vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 8 C 45.65 -) leichter dartun als ein anderer Ausweisbewerber seine auf anderen Gründen beruhende Zwangslage. - BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Nach wie vor bedeutsam ist jedoch die Überlegung, daß der Ehegatte des Sowjetzonenflüchtlings den Ausweis nicht automatisch erwirbt (BVerwGE 7, 6 [9]; 8, 63 [65]). - BVerwG, 22.10.1958 - V C 321.56
Verlegung des Wohnsitzes in die sowjetische Festzungszone nach der Besetzung …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Voraussetzung dafür wäre, daß dieser Wohnsitz noch in einer Zeit bestanden hat, nachdem der Wohnsitzort durch die militärische Besetzung durch die sowjetischen Streitkräfte sowjetische Besatzungszone oder sowjetisch besetzter Sektor von B. geworden ist (vgl. dazu Urteile vom 22. Oktober 1958 - BVerwG 5 C 321.56 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 7], vom 14. Januar 1959 - BVerwG 5 C 69.57 - [Buchholz 412.3 § 4 BVFG Nr. 3] und vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 149.70 -). - BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 149.70
Verhältnis der §§ 3 und 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) im Zusammenhang mit den …
Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Voraussetzung dafür wäre, daß dieser Wohnsitz noch in einer Zeit bestanden hat, nachdem der Wohnsitzort durch die militärische Besetzung durch die sowjetischen Streitkräfte sowjetische Besatzungszone oder sowjetisch besetzter Sektor von B. geworden ist (vgl. dazu Urteile vom 22. Oktober 1958 - BVerwG 5 C 321.56 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 7], vom 14. Januar 1959 - BVerwG 5 C 69.57 - [Buchholz 412.3 § 4 BVFG Nr. 3] und vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 149.70 -). - BVerwG, 25.07.1958 - V C 462.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.03.1960 - VIII C 19.59
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 69.57
- BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 77.79
Sowjetische Besatzungszone - Ehegattenprivileg - Gefahr für Ehe
Diese Verschärfung der Erfordernisse schließt eine weniger strenge Behandlung des Ehegatten im Sinne der dargelegten Erwägungen zu § 3 BVFG aus (BVerwGE 8, 63; vgl. auch BVerwGE 57, 222).Sie muß offensichtlich gewesen sein, wie die Regelung ausdrücklich vorschreibt (BVerwGE 57, 222 [225] und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Senat hat bereits entschieden (BVerwGE 57, 222 [227 f.]), daß die ausdrückliche Anordnung der nur sinngemäßen Anwendung in § 4 Abs. 2 BVFG in dem Sinne aufzufassen ist, die der Vorschrift in § 4 Abs. 1 BVFG innewohnenden Grundsätze zu beachten.
Zwar hindert nicht, daß der Ehegatte Deutscher ist (BVerwGE 52, 167; 57, 222) [BVerwG 10.01.1979 - 8 C 43/77].
- BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 1/90
Voraussetzungen für die anwartschaftsbegründende Anrechnung einer Tätigkeit - …
Jedenfalls sei zu prüfen, ob eventuell andere Gründe als die Ehe dazu geführt haben, daß die Ehefrau das Flüchtlingsschicksal teilt (BVerwGE 60, 62; 57, 222).